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Schaulustige bei einem Unfall – Welche Strafen drohen?

Einmal angenommen, es passiert ein Unfall. Sie sind gerade unterwegs und es kracht. Die Einsatzfahrzeuge treffen bereits ein, um sich um die Verletzten zu kümmern. Weitergehen oder sich das „Spektakel“ anschauen – Was würden Sie tun?

Ein Unfall ist eine schlimme Angelegenheit. Besonders, wenn nicht nur ein Sachschaden, sondern auch ein Personenschaden zu verzeichnen ist. So einige Artikel in den Medien berichten bereits von den sogenannten Gaffern: Den schaulustigen Menschen, die möglichst noch mit der Kamera oder dem Handy um den Unfallort herumstehen und sich das Geschehen dort anschauen.

Doch Gaffer sind gefährlich, denn sie behindern die Arbeit von Rettungskräften am Einsatzort, besonders dann, wenn sie die Zugangswege versperren oder keine Rettungsgasse für die Einsatzkräfte bilden.

Bei einem Unfall muss alles ganz schnell gehen. Unter Umständen müssen Schwerverletzte aus ihren Autos befreit und medizinisch versorgt werden. Hier kann es um jede Minute gehen – um Leben und Tod. Reanimation oder die Stoppung von Blutungen sind Aufgaben, die Notärzte in so einem Fall zu erbringen haben.

Nicht nur, dass hier die lebensrettenden Maßnahmen eines Menschen zu einer Verzögerung geraten können, wenn ein Schaulustiger den Weg versperrt, um sich den Unfall anzuschauen, auch die Persönlichkeitsrechte der Unfallbeteiligten werden hierbei enorm verletzt.

Nicht selten greifen Gaffer zu ihrem Handy, machen Fotos oder filmen das „Ereignis“ sogar mit der Handykamera, um es im schlimmsten Fall später sogar ins Internet zu stellen. Dies zeugt nicht nur von Respektlosigkeit, sondern verstößt immens gegen das Persönlichkeitsrecht des Unfallopfers. Dementsprechend hat ein Gaffer auch mit ernsthaften Sanktionen zu rechnen, vor allem dann, wenn sein Verhalten schwerwiegende Beeinträchtigungen auf die Tätigkeit der Rettungskräfte ausübt. Das kann nicht nur bedrohlich, sondern im gravierendsten Ausgang sogar tödlich für das Unfallopfer enden.

Helfen anstatt Gaffen

Dabei ist es wichtig im Falle eines Unfalls nicht schaulustig zu agieren, sondern zu helfen, wenn ein Unglück im Straßenverkehr passiert. Gerade, wenn Sie als Fahrer zuerst am Unfallort zugegen sind, dann sollten Sie in jedem Fall die 110 oder die 112 wählen und die Polizei rufen sowie den Notarzt informieren. Das ist gerade dann enorm wichtig, wenn es Verletzte gibt.

Würde ein Kraftfahrer nicht helfen, wenn er als erster ein Unfallgeschehen beobachtet, dann könnte ihm die Straftat der unterlassenen Hilfeleistung angelastet werden. Diese zieht nicht nur ein Bußgeld nach sich, sondern kann bis hin zu einer Freiheitsstrafe sanktioniert werden.

Gaffer müssen mit harten Strafen rechnen

Als Ersthelfer ist es außerdem wichtig, die Unfallstelle zu sichern. Das bedeutet, es muss ein Warndreieck aufgestellt und die Warnweste übergezogen werden. Niemand erwartet von Ihnen, die Verletzten zu verarzten. Das ist Ihnen ja auch nicht möglich, sofern Sie nicht von Beruf Arzt sind. Möglicherweise können Sie erste Hilfe leisten oder testen, ob die Person ansprechbar ist.

Befinden sich bereits Helfer an der Unfallstelle, dann können Sie ohne Bedenken weiterfahren, um nicht als Gaffer die Einsatzkräfte von ihrer Hilfeleistung abzuhalten.

Gesetz gegen Gaffer kommt

Leider ist es oftmals schwierig für Polizei und Rettungshelfer, die Gaffer im Nachhinein ausfindig zu machen und entsprechend zu bestrafen, weil das Handeln der Schaulustigen entsprechend dokumentiert werden müsste und zwar so, dass es vor Gericht Verwendung finden kann.

Weil schaulustige Gaffer also eine Gefahr darstellen hat Boris Pistorius, der Innenminister des Landes Niedersachsen, im September 2015 einen Gesetzesentwurf in die Wege geleitet, mit dem drastischer gegen Gaffer vorgegangen werden soll. Das Justizministerium muss nun über dieses Gesetz entscheiden.

Die Strafen für Gaffer sind allerdings jetzt schon festgelegt, zum Beispiel:

Zuwiderhandlung der Gaffer

Bestrafung

Gaffen an sich als Ordnungswidrigkeit

20 bis 1.000 Euro Bußgeld

Behinderung der Einsatzkräfte durch das Befahren oder Parken auf dem Seitenstreifen

20 bis 25 Euro Bußgeld

Keine Rettungsgasse gebildet

20 Euro Bußgeld

Behinderung der Rettungskräfte durch Nötigung

Bis zu 5.000 Euro Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren (Straftat)

Unterlassene Hilfeleistung

Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, Geldstrafe (Straftat)

Filmaufnahmen oder Bilder vom Unfall machen

Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, Geldstrafe

Auch die Feuerwehr Rhüden sagt den Gaffern den Kampf an. In Zukunft wird eine „Gafferplane“ unter dem Motto „ NICHT GAFFEN! SONDERN MITGIED WERDEN!“ zum Einsatz kommen, um allen Gaffern sowie Schaulustigen ihr Fehlverhalten und ihre Respektlosigkeit gegenüber den Unfallopfern und den Rettungskräften bei Einsätzen zu Ausdruck zu bringen.

Ortsbrandmeister Timo Hurlemann (rechts) und Zugführer Mike Illers (links) stellen die „Gafferplane“ vor.  

Rettungsgasse bilden – diese Regeln gelten ab 2017

Kommt es auf der Autobahn zu einem Unfall oder muss mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, müssen die Autofahrer eine Rettungsgasse zu bilden. Seit Anfang 2017 gibt es dazu eine neue Regelung. Wir erklären, wie es funktioniert.

Immer wieder verlieren die Einsatzkräfte bei der Anfahrt zu einem Unfallort wertvolle Zeit, weil die Autofahrer keine Rettungsgasse bilden. Oft wissen die Verkehrsteilnehmer nicht, dass sie gesetzlich zur Bildung der Rettungsgasse verpflichtet sind.

Auch die Bestimmungen, wie der rettende Weg frei gemacht werden muss, sind häufig unbekannt. Eine Umfrage durch den ADAC ergab, dass nur 39 Prozent der Befragten wussten, wie eine Rettungsgasse gebildet wird.

Was ist also zu beachten, wenn es zu einem Unfall gekommen ist und sich der Verkehr staut?

·         Wann muss eine Rettungsgasse gebildet werden?

Bei einem Stau sollten Autofahrer schon vor dem Stillstand an die Rettungsgasse denken. Bereits wenn der Verkehr stockt, steuert man das Auto idealerweise an den Rand des Fahrstreifens, rät die Prüforganisation Dekra. Denn sobald die Autos einmal stehen, bereitet es oft große Probleme, Platz für die Rettungsfahrzeuge zu schaffen.

Der ADAC rät, bereits bei stockendem Verkehr fünf Meter Abstand zum Vordermann zu halten, um bei Stau dann noch eine Rettungsgasse bilden zu können. Das gilt auch - und besonders - in Tunneln.

·         Wie funktioniert die Rettungsgasse?

 "Auf zweispurigen Strecken wird diese in der Mitte beider Spuren gebildet, bei drei Spuren zwischen der linken und mittleren Spur." 

Auf Autobahnen und Straßen mit mehreren Fahrstreifen je Richtung weichen die Fahrzeuge auf der linken Spur also nach links aus. Wer auf dem mittleren oder rechten Fahrstreifen unterwegs ist, orientiert sich nach rechts. Die bisherige Regelung, dass auf vierspurigen Autobahnen die Rettungsgasse in der Mitte gebildet wird, gilt seit 2017 nicht mehr.

·         Können die Rettungsfahrzeuge nicht den Standstreifen benutzen?

Die Standspur ist nicht an allen Autobahnen durchgehend ausgebaut oder breit genug. Zudem könnten dort Pannenfahrzeuge stehen.

·         Wie lange muss die Gasse offen gehalten werden?

Da auf die Polizei noch Notarzt, Feuerwehr oder Abschleppdienst folgen können, darf man erst dann auf seine Fahrspur zurück, wenn sich der Stau auflöst.

Quellen: ADAC, Bußgeldkatalog, Feuerwehr Rhüden

 

 

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